Keine Haftung der Betreiber von Facebook-Fanseiten für Verstöße gegen geltendes Datenschutzrecht


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Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) ist nicht berechtigt, von den Betreibern von Facebook-Fanpages zu verlangen, diese Seiten wegen etwaiger datenschutzrechtlicher Verstöße zu deaktivieren. Zu diesem Ergebnis ist das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht nach mündlicher Verhandlung vom heutigen Tage gekommen. Drei schleswig-holsteinische Unternehmen, die bei Facebook eine Fanpage betreiben, hatten gegen die Anordnung des ULD, diese zu deaktivieren, geklagt.

Via: InternetLaw [09.10.2013] http://www.einsichten-online.de/url/e23bt; Quelle: http://www.einsichten-online.de/url/ir8c2

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